Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.